Wie europäisches Recht jahrhundertealtes Heilpilzwissen zensiert – und was wir dagegen tun
Presseaussendung, Wien im Juli 2026
Aspirin kommt von der Weide. Penicillin vom Schimmelpilz. Chinin gegen Malaria von der Chinarinde. Die moderne Medizin hat ihre Wurzeln im Pflanzenwissen der Völker – und trotzdem dürfen Hersteller natürlicher Produkte in der EU kaum darüber sprechen. Ein Wiener Unternehmen bricht das Schweigen.
Wien – Seit über 2.000 Jahren wird Reishi in der chinesischen Medizin eingesetzt. Das japanische Gesundheitsministerium hat den Pilz seit mehr als 30 Jahren als begleitende Maßnahme zu Krebstherapien zugelassen. Ein Cochrane-Review – die höchste Evidenzstufe in der Medizin – bestätigt positive Effekte. Und trotzdem: Wer in Europa ein Reishi-Produkt verkauft, darf das alles nicht sagen.
Die Ursache ist die europäische Health-Claims-Verordnung (EU 1924/2006). Sie verbietet gesundheits- und krankheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel – es sei denn, ein aufwendiges EU-Zulassungsverfahren bei der EFSA wurde durchlaufen. Für pflanzliche und pilzliche Wirkstoffe ist dieses Verfahren faktisch nicht zugänglich: Die Kosten liegen im siebenstelligen Bereich, die Dauer bei Jahren.
Das Ergebnis: Wissenschaftlich erforschte, jahrhundertelang verwendete Naturheilmittel dürfen in ihrer Wirkung nicht beschrieben werden – während die Pharmaindustrie nach erfolgreichen klinischen Studien genau das darf.
„Wir sagen unseren Kunden, was wir gesetzlich nicht sagen dürfen – und warum“
Herbarium Officinale, ein Wiener Unternehmen für Heilpilze und Heilpflanzen, hat auf diese Situation mit einem ungewöhnlichen Schritt reagiert: vollständige Transparenz gegenüber den Kunden.
„Wir haben auf jedes einzelne Produkt einen Hinweis gesetzt, der erklärt, warum wir nicht erklären dürfen, was unser Produkt tut“, sagt Mag. Richard Lanczmann, Gründer von Herbarium Officinale. „Und wir verlinken direkt auf PubMed – damit unsere Kunden selbst nachlesen können, was die Forschung sagt.“
Dieser Ansatz ist juristisch sauber und kommunikativ mutig: Er macht die gesetzliche Einschränkung selbst zum Thema – ohne sie zu umgehen.
Das Paradox der EU-Regulierung
Das eigentliche Ziel der Health-Claims-Verordnung war, Verbraucher vor falschen Werbeversprechen zu schützen. In der Praxis erzeugt sie einen seltsamen Effekt – einen, der mit der Logik von Patenten zusammenhängt.
Das EFSA-Zulassungsverfahren kostet Millionen und dauert Jahre. Pharmaunternehmen nehmen das auf sich, weil sie danach ein Patent halten und die Investition über den exklusiven Verkauf eines Medikaments wieder hereinholen. Bei Heilpilzen und Heilpflanzen funktioniert das nicht: Reishi, Chaga oder Hericium kann niemand patentieren. Also finanziert niemand das Verfahren.
Das Ergebnis ist paradox: Je länger ein Naturheilmittel verwendet und erforscht wurde, desto mehr Studien existieren (z.B. auf PubMed) – aber das EFSA-Verfahren wurde trotzdem nie durchlaufen. Ein synthetischer Wirkstoff, der gestern aus dem Labor kam, aber das Zulassungsverfahren abgeschlossen hat, darf seine Wirkung kommunizieren. Reishi, mit 2.000 Jahren Geschichte und hunderten Studien – nicht.
Der Pilz Hericium erinaceus (Igelstachelbart) etwa wird in der Neurowissenschaft intensiv erforscht. Studien zeigen, dass seine Wirkstoffe – Hericenon und Erinacin – die Bildung von Nervenwachstumsfaktoren (NGF) stimulieren können (PubMed PMID 18758067). Ein Pharmaunternehmen dürfte das kommunizieren. Ein Naturprodukt-Hersteller mit demselben Pilz – nicht.
„Das ist keine Verschwörungstheorie, das ist geltendes EU-Recht“, so Lanczmann. „Und wir finden, dass die Menschen wissen sollten, was so viele Generationen vor uns sehr effizient für Heilung verwendet haben.“
Dass dieser Zugang die Schulmedizin und moderne Pharmazie ablehnt, verneint Lanczmann klar: „Wir sind keineswegs gegen die Schulmedizin und auch nicht gegen synthetische Medikamente. Bei schweren akuten Krankheiten, oder nehmen wir ein Beispiel, wenn ich jetzt hier mit einem Herzinfarkt umfalle, bin ich dankbar, wenn ich im Krankenhaus lege artis behandelt werde. Bei sehr vielen geringfügigen Krankheiten – ich sage gerne, wenn der Körper außer Balance kommt – und bei vielen chronischen Krankheiten sind Heilpilze und Heilpflanzen wundervolle Medizin, auch wenn die Bürokratie das so nicht sehen will“, so Lanczmann.
Über Herbarium Officinale
Herbarium Officinale ist ein Wiener Unternehmen für hochwertige Heilpilz- und Heilpflanzenprodukte. Das Sortiment umfasst Tinkturen aus dreifacher Extraktion (Alkohol, Wasser, Glycerin) von Reishi, Cordyceps, Chaga, Hericium, Auricularia, Tremella und anderen Heilpilzen sowie Pulvermischungen aus Heilpflanzen wie Artemisia Annua und Ashwagandha.
Rückfragen & Kontakt
Richard Lanczmann
Gründer, Herbarium Officinale
richard@herbarium-officinale.com
Hoher Markt 5, Wien, Österreich
Weiterführende wissenschaftliche Quellen
- Reishi / Ganoderma lucidum – Cochrane Review: pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6353236
- Hericium / NGF – Mori et al. 2008: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18758067
- EU Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: eur-lex.europa.eu
